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Willkommen auf der Internetpräsenz zum Kompensations- und Ökokontoverzeichnis des [http://www.lung.mv-regierung.de Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie] (Mecklenburg-Vorpommern). Diese Seite dient im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung der '''Erfassung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und -flächen sowie der Verwaltung von Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern'''.  
 
Willkommen auf der Internetpräsenz zum Kompensations- und Ökokontoverzeichnis des [http://www.lung.mv-regierung.de Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie] (Mecklenburg-Vorpommern). Diese Seite dient im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung der '''Erfassung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und -flächen sowie der Verwaltung von Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern'''.  
  
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes [http://www.bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__17.html § 17 (6)] melden die für die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben. Nach Paragraph [http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=jlr-NatSchAGMVV1P3&st=lr&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint § 3 Nr.2]des Naturschutzausführungsgesetzes M-V ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie für die Führung des Verzeichnisses verantwortlich. Für die Anerkennung sowie die Ein- und Ausbuchung von Ökokonten sind die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zuständig.
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Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes [http://www.bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__17.html § 17 (6)] melden die für die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen zuständigen Behörden die erforderlichen Angaben. Nach Paragraph [http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=jlr-NatSchAGMVV1P3&st=lr&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint § 3 Nr.2]des Naturschutzausführungsgesetzes M-V ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie für die Führung des Verzeichnisses verantwortlich. Für die Anerkennung sowie die Ein- und Ausbuchung von Ökokonten sind die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zuständig.
  
Die Inhalte des Kompensations- und Ökokontoverzeichnisses werden über einen Kartendienst veröffentlicht (gem. §§ 11 und 13(6) Ökokoto VO M-V). Zu frei verfügbaren Ökokonten werden für interessierte Dritte detaillierte Informationen angeboten (mit Kontaktinformation und ggf. auch mit Steckbrief).   
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Die Inhalte des Kompensations- und Ökokontoverzeichnisses werden über einen Kartendienst veröffentlicht und sind u. a. im Kartenportal Umwelt eingebunden (§§ 11 und 13(6) Ökokoto VO M-V).  
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Zu frei verfügbaren Ökokonten werden für interessierte Dritte detaillierte Informationen angeboten (mit Kontaktinformation und ggf. auch mit Steckbrief).   
  
Im behördeninternen Bereich dieser Seite steht den über naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen entscheidenden (meldepflichtigen) Behörden das Kompensationsflächenverzeichnis zur Verfügung. Die UNB verwalten darin zusätzlich das Ökokontoverzeichnis.  
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Im behördeninternen Bereich dieser Seite steht den über naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen entscheidenden (meldepflichtigen) Behörden das Kompensationsflächenverzeichnis zur Verfügung.  
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Die UNB verwalten darin zusätzlich das Ökokontoverzeichnis.  
  
 
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Version vom 23. Februar 2016, 09:05 Uhr


Willkommen auf www.kompensationsflaechen-mv.de logo_lung_klein150pxbreit.png

Willkommen auf der Internetpräsenz zum Kompensations- und Ökokontoverzeichnis des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (Mecklenburg-Vorpommern). Diese Seite dient im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung der Erfassung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und -flächen sowie der Verwaltung von Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes § 17 (6) melden die für die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen zuständigen Behörden die erforderlichen Angaben. Nach Paragraph § 3 Nr.2des Naturschutzausführungsgesetzes M-V ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie für die Führung des Verzeichnisses verantwortlich. Für die Anerkennung sowie die Ein- und Ausbuchung von Ökokonten sind die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zuständig.

Die Inhalte des Kompensations- und Ökokontoverzeichnisses werden über einen Kartendienst veröffentlicht und sind u. a. im Kartenportal Umwelt eingebunden (§§ 11 und 13(6) Ökokoto VO M-V). Zu frei verfügbaren Ökokonten werden für interessierte Dritte detaillierte Informationen angeboten (mit Kontaktinformation und ggf. auch mit Steckbrief).

Im behördeninternen Bereich dieser Seite steht den über naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen entscheidenden (meldepflichtigen) Behörden das Kompensationsflächenverzeichnis zur Verfügung. Die UNB verwalten darin zusätzlich das Ökokontoverzeichnis.

Einführung
Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern
Inhalte der Verzeichnisse


Behördeninterner Bereich: Kompensationsverzeichnis, Ökokontoverzeichnis